Arbeitstag am ESV
Am Samstag (09.11.2024) gab es erneut einen Arbeitstag am ESV! Von morgens 9.00 – 16.00 Uhr malochten ca. 15 ESV-ler […]
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Liebe Sportlerinnen, liebe Sportler,
liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer,
am kommenden Wochenende (11./12.12.2021) ist das Betreten der Vereinsanlage nur mit einem Nachweis der Immunisierung (2G) in Kombination mit einem amtlichen Ausweispapier gestattet. Ausnahmen gelten für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag und Spieler, die einen aktuellen PCR-Test haben. Wir sind angehalten die Nachweise am Eingang zu kontrollieren.
Nähere Infos findet ihr im Schreiben vom Sportamt (pdf-Download).
Stand: 09.12.2021
Newsletter 29/2020
Münster, Mai 2020
Liebe Tennisfreunde und Tennisfreundinnen,
verehrte Mitglieder der ESV Tennisabteilung,
nachdem wir aufgrund der aktuellen Corona-Lage unsere Saisoneröffnung vom 05.04.2020 und damit auch den Start in die Sommersaison 2020 leider absagen mussten, sehen wir jetzt endlich Licht am Ende des Tunnels.
Die Landesregierung hat GESTERN am Mi 06.05.2020 den kontaktlosen Breitensport und den Trainingsbetrieb im Freien ab heute Do 07.05.2020 wieder erlaubt. Selbstverständlich gilt dieses nur unter strikten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
Bis gestern MI 06.05.2020 waren nur die Platzaufbereitung und weitere Anlage-Erhaltene Maßnahmen auf den Sportanlagen erlaubt. Es durften also nur beauftragte Fremdfirmen und die Platzwarte auf die Anlage.
Daher können wir die Plätze leider heute am DO 07.05.2020 noch nicht wieder freigeben.
Wir haben uns aber als ehrgeiziges Ziel gesetzt die Plätze ab FR 08.05.2020, also morgen, für den Spielbetrieb freizugeben.
Hierzu benötigen wir aber kurzfristige Hilfe und setzen daher einen sehr kurzfristigen Arbeitsdienst an:
AD-Termin heute DO 07.05.2020 / 15 Uhr
Anmeldung bitte unbedingt vorab per Mail an oder per SMS/WhatsApp an 0177-6612191.
Zum Schutz aller Beteiligten werden ausschließlich 2er-Teams gebildet.
Bitte unbedingt eine eigene Mund-Nase-Schutzmaske mitbringen.
Durch Vorstandsbeschluss wurde als CORONA-Beauftragter der Tennisabteilung bestellt:
Christian Bünker Tel. 0251-93267231
Waldweg 4 Mobil 0177-6612191
48163 Münster
Anbei finden Sie die aktuellen CORONA-Verhaltensregeln für die Tennisabteilung des ESV. Diese können aufgrund von Lageänderungen täglich angepasst werden. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage oder am Aushang auf der Anlage.
Wir freuen uns das es nun, wenn auch eingeschränkt, endlich wieder losgeht. Wir wünschen allen Mitgliedern und Ihren Familien trotz der CORONA-Krise eine erfolgreiche und erlebnisreiche Saison 2020.
CORONA schafft uns nicht! Gemeinsam besiegen wir das Virus und schießen es sprichwörtlich vom Platz.
Mit einem sportlichen Gruß
Stand: 08.05.2020
Diese Regeln gelten ab dem 08.05.2020, nachdem das Tennisspielen im Verein durch die Landesregierung NRW unter strengen Auflagen wieder freigegeben wurde. Die Richtlinien sind nach Vorgaben des Westfälischen Tennisverbands erstellt.
Die Tennisanlage ist über den Eingang zu betreten und nach dem Spielen
ausschließlich über den Ausgang wieder zu verlassen! = Begegnungsverkehr vermeiden
Richtungsschilder sind angebracht
Es sind maximal 24 Personen gleichzeitig auf der Anlage zugelassen
12 auf den Plätzen (2 pro Platz = Einzel und 12 im Wartebereich Terrasse und Wiese mit je 1,5 m Abstand)
Es sind keine Zuschauer zugelassen
(Ausnahme: bei Kindern unter 12 Jahren ist jeweils eine Erwachsene Begleitperson zulässig)
Nach Betreten der Anlage sind die Hände mit Seife zu waschen und zu desinfizieren.
dieses muss konsequent eingehalten werden
Auf den geöffneten Toiletten (1x Herren und 1x Damen) befindet sich Seife und Desinfektionsmittel
Vor dem Spielen ist sich in der Belegungstafel einzuhängen
zur Übersichtlichkeit falls es zu Wartezeiten kommt
Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen auf der Anlage
muss zu jeder Zeit eingehalten werden.
Dies gilt auch in Warteschlangen! Wettkampfsport, Wettkämpfe, Zweikämpfe, etc. sind nicht zulässig.
Die Umkleiden und Duschen bleiben derzeit noch geschlossen und
dürfen nicht benutzt werden.
Die Nutzung des Clubheims Ist untersagt. Eigene Getränke sind mitzubringen.
In Wartebereichen (Toilette, Belegungstafel, beim Seiten- oder Spielerwechsel)
sind mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten! – Abstandsmarker!
Private Zusammenkünfte von Vereinsmitgliedern auf der Anlage sind untersagt.
Es darf lediglich Tennis gespielt werden. Nach dem Spiel und dem
Händewasche und Händedesinfektion ist die Anlage zu verlassen.
Das Verlassen der Anlage erfolgt ausschließlich über den
ausgeschilderten Ausgang am Ende des Gebäudes
Bei Krankheitssymptomen wie Fieber oder Husten ist das Betreten der Anlage untersagt.
Kein Handshake.
Tennistaschen, Handtücher, Trinkflaschen und ähnliches sind deutlich getrennt
von den Tennissachen anderer zu lagern.
Der Vorstand informiert
Stand: 08.05.2020
Das Doppel spielen ist derzeit hier auf der Anlage untersagt!
Es kann von Vereinsseite nicht sichergestellt werden das im Doppel durchgehend der Mindestabstand
von 1,50 m eingehalten wird. Der Verein ist in der Pflicht dieses zu kontrollieren.
Dieses ist nicht möglich, daher muss das Doppelspielen leider untersagt werden
Grundlage hierzu ist das Schreiben der Stadt Münster vom 07.05.2020 zur
„Nutzung der Freiluft-/ Außensportanlagen im Breiten- und Freizeitsport in Münster“
hier heißt es:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Kontaktsperre mit Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum weiterhin gültig und somit auch für den Vereinssport bindend ist.
Es dürfen zwar mehr Personen auf einer Sportanlage sein, zusammen trainieren dürfen aber immer nur zwei.
Ein Wechsel der Trainingspartner ist dabei nicht durchzuführen.
Bitte achten Sie auch auf die Einhaltung der Kontaktsperre nach Trainingsende.
Bedingung:
2 Spieler im Einzel pro Platz (nicht zusammen auf einer Platzhälfte!!!)
Trainer steht z. Bsp. seitlich auf Höhe des Netzes und spielt die Bälle rein
Es muss aber grundsätzlich der Personenabstand von 1,50 m sichergestellt sein
Maximal 4 Trainingspartner pro Doppellatz (z. Bsp. 5 + 6) / Jeweils pro Platz 2 Trainingspartner im Einzel
Die Trainingspartner dürfen in diesem Fall unter Einhaltung des Personenabstands von 1,50 m durchgetauscht werden.
Grundlage hierzu ist das Schreiben der Stadt Münster vom 07.05.2020 zur
„Nutzung der Freiluft-/ Außensportanlagen im Breiten- und Freizeitsport in Münster“
hier heißt es:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Kontaktsperre mit Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum weiterhin gültig und somit auch für den Vereinssport bindend ist. Es dürfen zwar mehr Personen auf einer Sportanlage sein,
zusammen trainieren dürfen aber immer nur zwei. Ein Wechsel der Trainingspartner ist dabei nicht durchzuführen.
Bitte achten Sie auch auf die Einhaltung der Kontaktsperre nach Trainingsende.
Nach Telefongespräch und Absprache mit der Stadt Münster, hier dem Sportamt, wurde diese Regelung getroffen
Hier der Newsletter als PDF-Datei:
ESV Newsletter Nr 2020-29_Corona_Start_Brief